Aufgrund dieser Aussagen haben in der Folge die Strafverfolgungsbehörden das gesamte Verhalten des Beschuldigten in strafrechtlicher Hinsicht untersucht. Bei dieser Untersuchung sind sodann unter anderem massive, vom Beschuldigten ausgestossene Drohungen zu Tage gekommen, wie sie beispielsweise von der Zeugin D.____ anlässlich ihrer Einvernahme vom 7. Oktober 2010 durch das Statthalteramt Arlesheim geschildert worden sind. Danach hat der Beschuldigte unter anderem gesagt, dass er die Betroffene erschiessen würde, dass er ihr das Leben zur Sau machen würde und dass er sie überfahren würde (act. 603). Diese Drohungen sind denn vom Beschuldigten auch nicht bestritten;