Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht - Die Verfahrens- und Gerichtskosten seien dem Staat aufzuerlegen, und der Staat sei zu verpflichten, die Verteidigungskosten des Berufungsklägers zu übernehmen. - Dem Berufungskläger sei für die wirtschaftlichen Einbussen zufolge der ausgestandenen Untersuchungshaft eine Entschädigung von CHF 50'000.00 zu Lasten des Staates zuzusprechen. 4. Es werden keine zusätzlichen Beweisanträge gestellt.