Mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 11. Juli 2012 wurde A.____ in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 16. August 2011 der mehrfachen versuchten Nötigung schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils CHF 190.--, bei einer Probezeit von drei Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 20 Tagen, sowie zu einer Busse von CHF 1'000.-- (im Falle schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen) verurteilt; dies in Anwendung von Art. 181 StGB (in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB), Art.