{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-02-19", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-215_2013-02-19.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=8c9d009b-47b1-4f60-92b0-90574434f5c0&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433700", "Checksum": "79b277f9e17d47e3b0ff65911e821678"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-215_2013-02-19.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=1c2cd211-21aa-4c24-ba7c-3dca42b23c66", "Checksum": "dced6e61df6dc4f30c40ae2d6238f7c2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["460 12 215", "460 2012 215"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 19.02.2013 460 12 215 (460 2012 215)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfache versuchte Nötigung"}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 03:00:50", "Checksum": "991a913bd4e2933bef0c8e00c0d838e1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 19.02.2013 460 12 215 (460 2012 215)\nRegeste:\nMehrfache versuchte Nötigung\n\n zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen à\nFr. 190.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 20 Tagen,\n\nsowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (im Falle schuldhafter\nNichtbezahlung tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe\nvon 5 Tagen),\n\nSeite 17 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nin Anwendung von Art. 181 StGB (in Verbindung mit Art. 22\nAbs. 1 StGB), Art. 19 Abs. 2 StGB, Art. 34 Abs. 1 und 2 StGB,\nArt. 42 Abs. 1 und 4 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1\nStGB, Art. 51 StGB sowie Art. 106 StGB.\n\n2. A.____ wird gemäss Art. 44 Abs. 2 StGB die Weisung erteilt,\nsich weiterhin einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Die Weisung gilt, so lange sie von der\nbehandelnden Person für notwendig erachtet wird, längstens\naber bis zum Ablauf der Probezeit. Das Intervall der Therapiesitzungen steht im Ermessen der behandelnden Person.\n\n3. Der Beurteilte trägt in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO die\nVerfahrenskosten von insgesamt Fr. 16'877.10, bestehend aus\nden Kosten des Vorverfahrens in Höhe von Fr. 14'877.10 und\nder Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00.\n\nWird kein Rechtsmittel ergriffen und kein begründetes Urteil\nverlangt (Art. 82 Abs. 2 StPO), wird die strafgerichtliche Gebühr\nauf Fr. 1'000.00 ermässigt (§ 4 Abs. 1 GebT).\"\n\nwird in teilweiser Gutheissung der Berufung des Beschuldigten\naufgehoben und dieser wird von der Anklage der mehrfachen versuchten Nötigung freigesprochen.\n\nDer Berufungskläger trägt in Anwendung von Art. 426 Abs. 2 StPO\nVerfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 14'877.10,\nbestehend aus den Kosten des Vorverfahrens ohne die Kosten des\nStrafbefehls.\n\nDem Berufungskläger wird für das vorinstanzliche Verfahren eine\nParteientschädigung in der Höhe von insgesamt CHF 7'201.30 (26\nStunden Aufwand zu jeweils CHF 250.-- plus CHF 167.85 Auslagen\nplus CHF 533.45 Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates ausgerich-\n\nSeite 18 http://www.bl.ch/kantonsgericht\ntet. Die darüber hinaus geltend gemachte Entschädigungsforderung wird abgewiesen. Auf die Genugtuungsforderung wird nicht\neingetreten.\n\nII. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von\nCHF 3'150.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 3'000.-- sowie\nAuslagen von CHF 150.--) gehen zu Lasten des Staates.\n\nIII. Dem Beschuldigten wird für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 6'592.50 (inklusive Auslagen)\nzuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 527.40, somit total\nCHF 7'119.90, zu Lasten des Staates ausgerichtet.\n\nPräsident Gerichtsschreiber\n\nDieter Eglin Pascal Neumann\n\nSeite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}