Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: 1. In Wiederherstellung der Berufungserklärungsfrist wird auf die Berufung eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'350.00, beinhaltend eine Gebühr von CHF 1'250.00 sowie Auslagen von CHF 100.00, gehen zu Lasten des Staates. Präsident Gerichtsschreiber i.V. Thomas Bauer Michael Ritter Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht