Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht fungskläger somit eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr drohte (vgl. Art. 130 lit. b StPO), handelt es sich vorliegend um einen Fall der amtlichen Verteidigung gemäss Art. 132 Abs. 1 lit. a StPO aufgrund der notwendigen Verteidigung gemäss Art