F. Mit Eingabe vom 22. November 2012 nahm der Berufungskläger zur Vernehmlassung der Staatsanwaltschaft Stellung und beantragte, es sei auf die Berufung einzutreten. Die Ausführungen der Parteien respektive die Begründungen ihrer Anträge werden – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen dargelegt. Erwägungen