"1. A.____ wird in Bestätigung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 28. Juni 2011 der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig erklärt und zu einer Busse von Fr. 500.-- verurteilt, unter Anrechnung des von A.____ am 27. November 2010 geleisteten Depositums in Höhe von Fr. 189.80. Im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen.