Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht CHF 1'500.– sowie Auslagen von CHF 100.–) zu Lasten des Beschuldigten, welcher ausserdem seine eigenen Kosten selbst zu tragen hat. Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 23. April 2012, auszugsweise lautend: