3.2 Da der Beschuldigte trotz der höchst winterlichen Witterungsverhältnisse Sommerpneus montiert hatte, hätte er ganz besonders langsam und vorsichtig fahren müssen. Dass er dies nicht tat, ergibt sich bereits aus seinen eigenen Depositionen: So gab er anlässlich der Einvernahme vom 27. November 2012 zu Protokoll, er habe an der betreffenden Stelle sein Fahrzeug gebremst und dieses sei sodann auf der verschneiten bzw. vereisten Fahrbahn "rüber" in das Fahrzeug [von C.____ ] gedrückt worden (act. 35). Schon aus der Tatsache, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug überhaupt abbremsen musste und dieses dabei ins Rutschen geriet, ist auf eine unangepasste Geschwindigkeit zu schliessen.