398 Abs. 4 Satz 2 mit der Berufung nicht vorgebracht werden können. Dass die Strassenbreite durch links und rechts liegenden Schneemassen – wie der Beschuldigte vorbringt – nicht mehr voll zur Verfügung gestanden hätte, ist auf der fotografischen Dokumentation der Unfallstelle zudem nicht ersichtlich (act. 139 ff.).