Durch die Notwendigkeit des Abbremsens werde offensichtlich, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissen angepasst gehabt habe. Indem er bei diesen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs gewesen sei, seine Geschwindigkeit diesen Verhältnissen nicht angepasst gehabt habe, er an der engen Stelle habe bremsen müssen, worauf sein Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar gewesen und er in der Folge mit dem Lieferwagen von C.____ kollidiert sei, habe er sich der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht.