1.3 Nachdem das angefochtene Urteil ein taugliches Anfechtungsobjekt darstellt, der Beschuldigte berufungslegitimiert ist, eine zulässige Rüge erhebt, der Erklärungspflicht nachgekommen ist sowie die Rechtsmittelfrist gewahrt hat, ist ohne Weiteres auf die Berufung einzutreten. II. Materielles