A. Mit Urteil vom 23. April 2012 erklärte das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft A.____ in Bestätigung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 28. Juni 2011 der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 500.–, unter Anrechnung des von A.____ am 27. November 2010 geleisteten Depositums in Höhe von CHF 189.80. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen festgesetzt. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 1'375.– auferlegt.