Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 4. April 2012, auszugsweise lautend: "1. B.____ wird der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil von C.____ schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 70.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt,