Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht anwaltschaft vertritt in ihrer Stellungnahme vom 23. November 2012 die Auffassung, dass der Beschuldigte seinen Lastwagen erst angehalten habe, nachdem er die Kollision mit dem Motorroller gehört hatte. Aus den Aussagen der Zeugin F.____ sowie denjenigen des Beschuldigten selbst ist im Weiteren zu schliessen, dass dieser sich im Schritttempo – somit mit höchstens 5 km/h – nach hinten bewegte (act. 111, 775 ff.).