Die Privatklägerin zog sich dabei gemäss Arztbericht von Dr. med. E.____ vom 18. Juli 2009 eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Hinterkopf, ein Schleudertrauma Halswirbelsäule, eine Zerrung am rechten Knie, eine Zerrung am linken Ellbogen sowie eine Gelenkkapselverletzung an der linken Schulter zu (act. 159).