II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 900.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 750.-- sowie Auslagen von CHF 150.--) gehen zu Lasten des Beschuldigten. III. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das Berufungsverfahren selbst zu tragen. Präsident Gerichtsschreiber Thomas Bauer Pascal Neumann Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht