"1. A.____ wird in Bestätigung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 17. Mai 2011 der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 40.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 500.-- verurteilt,