Daraus folgend ist der Beschuldigte nicht nur kurzfristig unachtsam gewesen, sondern hat im Wissen um das Bestehen der Lichtsignalanlage dieser während mehrerer Sekunden keine Beachtung geschenkt – wie im Übrigen offenbar auch dem restlichen Verkehr nicht – und trotzdem die Kreuzung befahren. Zu beachten ist des Weiteren, dass es sich bei der Unfallstelle keineswegs um einen Ort mit einfachen Verkehrsverhältnissen handelt, so sind die Fahrbahnen von Münchenstein nach Muttenz bzw. von Muttenz nach Münchenstein jeweils doppelspurig und mit mehreren Lichtsignalanlagen versehen, auf der Fahrspur von Münchenstein kommend gibt es zwei versetzte Ab-