Davon ausgehend, dass der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 - 55 km/h gefahren ist und die Lichtsignalanlage zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits seit 3,9 Sekunden Rot angezeigt hat, ergibt sich, dass er eine Distanz von ca. 54 - 60 Metern zurückgelegt hat, ohne die Ampel zu beachten. Nachdem der Beschuldigte ausgeführt hat, er habe die Lichtsignalanlage wahrgenommen und diese habe Grün gezeigt, muss man davon ausgehen, dass er – wenn man zur Rotphase von 3,9 Sekunden noch eine durchschnittliche Gelbphase von ca. 3 Sekunden hinzurechnet – sich während einer Strecke von ca. 96 - 105 Metern der Ampel lediglich in unzureichender Weise gewidmet hat.