Es stehe aber fest, dass die Lichtsignalanlage zum Zeitpunkt, als der Beschuldigte diese passiert habe, seit 3,9 Sekunden auf Rot gestanden habe. Somit ergebe sich, dass die Lichtsignalanlage auf Rot umgeschaltet habe, als der Beschuldigte ungefähr 54 - 60 Meter von ihr entfernt gewesen sei, wobei zu bedenken sei, dass die Lichtsignalanlage vor dem Wechsel auf Rot zunächst noch eine Gelbphase durchlaufen habe. Daher sei davon auszugehen, dass die Aussage des Beschuldigten, wonach er ungefähr 80 - 100 Meter vor der Lichtsignalanlage erkannt habe, dass diese auf Grün gestanden habe, bereits eine Schutzbehauptung darstelle.