2.2 Demgegenüber führt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen aus, der Beschuldigte habe angegeben, mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 - 55 km/h gefahren zu sein und kurz vor der Lichtsignalanlage nochmals auf diese geschaut zu haben, wobei die Lichtsignalanlage Grün angezeigt habe. Es stehe aber fest, dass die Lichtsignalanlage zum Zeitpunkt, als der Beschuldigte diese passiert habe, seit 3,9 Sekunden auf Rot gestanden habe.