Des Weiteren wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 2'404.-- (bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens in Höhe von CHF 1'404.-- sowie der Gerichtsgebühr in Höhe von CHF 1'000.--) auferlegt. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Entscheids eingegangen.