II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 6'200.–, beinhaltend eine Urteilsgebühr von CHF 6'000.– sowie Auslagen von CHF 200.–, gehen in Anwendung von Art. 425 StPO sowie § 4 Abs. 3 GebT zufolge Uneinbringlichkeit zu Lasten des Staates. Der amtlichen Verteidigerin Advokatin Dr. Sabine Asprion Stöcklin wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 1'630.50 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% MWSt (CHF 130.45), somit insgesamt CHF 1'760.95, aus der Gerichtskasse ausgerichtet.