Anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung führte der Berufungskläger präzisierend aus, dass er mit der Bezeichnung "stundenweise" auch eine Trennung für einen ganzen Vor- oder Nachmittag gemeint habe (vgl. Prot. S. 11). Schliesslich wurden die beiden gemeinsam am 15. Oktober 2011 in Schaffhausen angehalten, wobei sie sich mit nassem Schuhwerk in einem Aussenquartier aufhielten und wider-