Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Fall 6 der Anklageschrift 3.1 Zwischen dem 2. Oktober 2011 und dem 6. Oktober 2011 wurde in ein Einfamilienhaus an der E.____strasse 1 in Münchenstein eingebrochen (vgl. act. 1083 ff.; Fall 6 der Anklage). Die Vorinstanz sprach B.____ betreffend den obenerwähnten Einbruch des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Demgegenüber sprach sie den Berufungskläger von diesem Vorwurf frei. Das Strafgericht erwog, da anhand der allgemeinen Beweislage von der Täterschaft von B.___