2010, § 6 N 5). Die beiden sich in den Akten befindlichen Fotoaufnahmen des betreffenden Einfamilienhauses an der südlichen Siedlungsgrenze der Gemeinde Duggingen bieten durchaus gewisse Anhaltspunkte für eine Umfriedung. So lässt sich auf der Vorderansicht eine Hecke sowie eine kleine Mauer erkennen. Allerdings kann vorliegend nicht eruiert werden, wieweit sich diese Hecke fortsetzt, da diese auf der betreffenden Aufnahme der Hausrückseite nur am linken Bildrand zu sehen ist. Mit Blick auf die Polizeianzeige vom 7. Oktober 2011 (act. 955 ff.), in der aufgeführt wird, das Gebäude sei rundum zu Fuss gut und ohne Einschränkungen frei zugänglich gewesen, kann unter Berücksichtigung der