Hinsichtlich der Entscheide bezüglich des Beschlagnahmeguts, der Zivilforderungen sowie der Kosten kann an dieser Stelle auf die Ziff. 4-7 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs verwiesen werden. B. Gegen dieses Urteil hat Advokatin Dr. Sabine Asprion Stöcklin mit Eingabe vom 25. April 2012 namens und im Auftrag des Beschuldigten A.____ die Berufung angemeldet. Gemäss der Berufungserklärung vom 21. Mai 2012 wird lediglich die vorinstanzliche Strafzumessung angefochten und diesbezüglich eine Reduktion der ausgesprochenen Strafe beantragt. Zudem sei A.____ auch für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.