In Ziff. 3a desselben Urteils wurde B.____ des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 9 Monate unbedingt, verurteilt. Die Probezeit für den bedingten Teil der Strafe wurde auf 3 Jahre festgesetzt. In den Fällen 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 der Anklageschrift wurde B.____ vom Vorwurf des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie in den Fällen 2 und 6 von der Anklage des bandenmässigen Diebstahls freigesprochen (Ziff. 3b).