Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht schwindigkeitsmessung sei jedoch stets eine Weg-Zeit-Messung und per Definition nicht auf einen Punkt zurückführbar. Lasergeschwindigkeitsmessgeräte wie das vorliegende würden auf der Auswertung einer grossen Serie von Laufzeiten von einzelnen Laserpulsen basieren. Diese Laufzeiten würden Distanzänderungen des gemessenen Fahrzeuges entsprechen. Daher könne man aus einem Vergleich von einzelnen Pulsen, deren Zeitpunkt nicht genau bekannt sei, keine zuverlässige Geschwindigkeit ermitteln.