Der bei der Datenausgabe nach Abschluss der Messung eingeblendete Distanzwert beziehe sich auf den ersten verwertbaren Laserpuls aus der Reflexion. Die Zeit, welcher dieser Puls auf dem Weg vom Lasergeschwindigkeitsmessgerät zum Fahrzeug benötige, ergebe multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit die eingeblendete Wegstrecke. Habe die Messphase länger als die Mindestmesszeit von ca. 340 ms gedauert, so sei nicht genau bekannt, wann dieser erste Puls aus einer Serie von vielen Messpaketen in der Qualität ausreichen war um verwendet zu werden. Der exakte Zeitpunkt, wann die Wegstrecke ermittelt worden sei, sei somit in solchen Fällen nicht genau nachträglich bestimmbar.