Eine Protokollierung jedes einzelnen Testes ist hingegen nicht erforderlich. Ausserdem hat der verantwortliche Polizist, F.____, gemäss eigenen Aussagen die notwendigen Gerätetests, mithin den Selbst-Test, den Display-Test sowie den Align-Test und die 0-Messung, ordnungsgemäss durchgeführt (act. 111). Die Staatsanwaltschaft hat sodann im Berufungsverfahren eine DVD mit Videomaterial eingereicht, welches die Durchführung der entsprechenden Gerätetests vor der vorliegend in Frage stehenden Messserie wiedergibt. Angesichts dieser Umstände besteht daher kein Zweifel, dass sämtliche vorgeschriebenen Gerätetests, namentlich auch der Align-Test, durchgeführt wurden.