UVEK-Weisung muss für jede Serie von Messungen am gleichen Standort ein Messprotokoll geführt werden, welches Datum, Zeit und Ort der Messung, Fahrtrichtung der kontrollierten Fahrzeuge, höchstzulässige Geschwindigkeit am Messort, Bezeichnung des Geschwindigkeitsmesssystems mit METAS-Nummer, Datum der letzten Eichung, Bestätigung der Kontrolle der vorgeschriebenen Gerätetests sowie die verantwortliche Kontrollperson (Name oder deutlich lesbare Unterschrift) enthält. Der Beschuldigte macht zunächst geltend, das Protokoll sei nicht unterzeichnet worden und es seien überdies nicht beide Polizisten, welche die Messung durchgeführt haben, angegeben worden.