2.6 Der Beschuldigte bringt im Weiteren vor, das vorliegende Messprotokoll entspreche nicht den Anforderungen der Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr des Bundesamtes für Strassen ASTRA vom 22. Mai 2008 (UVEK-Weisung). Gemäss Ziff. II.5. UVEK-Weisung muss für jede Serie von Messungen am gleichen Standort