Bei der Nullmessung sei wesentlich, dass bei der Visierung auf ein stehendes Ziel im Display eine Geschwindigkeit von +000 angezeigt werde. Ferner sei der Align-Test, mithin der Test der Visiereinrichtung, auf dem Video nicht protokolliert worden, was auch kaum möglich wäre, da die Kamera nicht über eine Tonaufzeichnung verfüge und somit die entsprechenden Tonfolgen nicht zu hören wären. Im Übrigen verkenne der Beschuldigte, dass neben der Lasermessung eine Weg-/Zeitberechnung durchgeführt worden sei, welche die Resultate der Lasermessung bestätigt hätten.