Soweit der Beschuldigte vorbringe, bei dieser Nullmessung werde im Display „invalid“ angezeigt, sei darauf hingewiesen, dass gemäss den Ausführungen der Herstellerfirma des Messgerätes sowie des METAS dies korrekt sei, da „valid“ nur eingeblendet werde, wenn das System einen gültigen Geschwindigkeitswert sowie eine gültige Distanz ermittelt habe. Bei der Nullmessung sei wesentlich, dass bei der Visierung auf ein stehendes Ziel im Display eine Geschwindigkeit von +000 angezeigt werde.