Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Mit Duplik vom 25. Juli 2012 macht die Staatsanwaltschaft ergänzend geltend, obwohl die UVEK-Weisung dies nicht vorschreibe, sei vorliegend die Nullmessung auf einem Videofilm dokumentiert worden. Soweit der Beschuldigte vorbringe, bei dieser Nullmessung werde im Display „invalid“ angezeigt, sei darauf hingewiesen, dass gemäss den Ausführungen der Herstellerfirma des Messgerätes sowie des METAS dies korrekt sei, da „valid“ nur eingeblendet werde, wenn das System einen gültigen Geschwindigkeitswert sowie eine gültige Distanz ermittelt habe.