__ geplant gewesen seien, schlussendlich jedoch Messungen in Fahrtrichtung C.____ durchgeführt worden seien, was nicht entsprechend protokolliert worden sei. Da die Fahrtrichtung jedoch aus dem Videoprotokoll ohne Weiteres erkennbar sei, habe dieser Fehler keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Messung. Ebenso sei es korrekt, dass die Höchstgeschwindigkeit am Lasermessgerät falsch eingestellt worden sei. Gemäss dem Gutachter D.____ habe diese falsche Geräteeinstellung jedoch keinen Einfluss auf die Messgenauigkeit.