Ferner sei die Lasergeschwindigkeitsmessung gemäss der geltenden UVEK-Weisung durchgeführt worden, welche hinsichtlich der Gerätetests lediglich vorsehe, dass deren Durchführung im Protokoll zu bestätigen sei. Dass jeder Test einzeln zu protokollieren sei, schreibe die Weisung jedoch nicht vor. Sodann seien die Gerätetests zu Beginn der Messserie auf dem der Eingabe beiliegenden Videofilm protokolliert worden.