__ das Lasermessgerät bedient und Polizist G.____ das Protokoll geführt habe, das Protokoll jedoch weder unterzeichnet worden sei noch die besagten Personen in ihrer Funktion ausweise. Vielmehr sei Polizist G.____ nicht einmal aufgeführt. Im Weiteren sei im Messprotokoll lediglich von einer Nullmessung die Rede, währenddem die anderen Tests, namentlich der Align-Test, nicht erwähnt würden. Dass der entscheidende Align-Test durchgeführt worden sei, könne daher nicht bewiesen werden. Ausserdem sei im Protokoll die falsche Fahrtrichtung angegeben und am Lasermessgerät die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h anstatt 80 km/h eingestellt worden.