Somit ist die vom Beschuldigten gerügte Doppelfunktion des besagten Gutachters vom Gesetzgeber explizit vorgesehen. Folgerichtig ist die Berufung in diesem Punkt abzuweisen. 2. Sachverhaltsfeststellung 2.1 Der Strafgerichtsvizepräsident legt mit Urteil vom 26. März 2012 dar, dass der Beschuldigte die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht grundsätzlich bestreite, sondern lediglich die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Überholvor-