Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Dem sei jedoch zu entgegnen, dass das Bundesgesetz über das Messwesen eine Doppelfunktion des METAS hinsichtlich der Eichung und Expertisierung gesetzlich ausdrücklich vorsehe. Zudem fehle es bezüglich der Eichung vom 2. November 2009 an der „Identität des historischen Ereignisses“ zu der vorliegenden Lasermessung beziehungsweise deren Begutachtung durch den Sachverständigen. Die sich stellenden Fragen in Zusammenhang mit der Eichung eines Lasermessgerätes und diejenigen als Experte in Zusammenhang mit der Überprüfung einer konkreten Lasermessung seien gerichtsnotorisch völlig andere.