1. Befangenheit des Gutachters 1.1 Mit Urteil vom 26. März 2012 führt der Strafgerichtsvizepräsident Basel-Landschaft aus, die Staatsanwaltschaft werfe dem Beschuldigten vor, am 1. Juli 2010 auf der Hauptstrasse in B.____ in Fahrtrichtung C.____ mit dem Motorrad die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, nach Abzug der Sicherheitsmarge von 4 km/h, um 41 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft habe im Nachgang zur Einspracheerhebung D.____ des Bundesamtes für Metrologie mit der Ausarbeitung eines Gutachtens und der Beantwortung von Ergänzungsfragen des Beschuldigten beauftragt.