I. Formelles 1. Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) in Kraft getreten. Gemäss Art. 454 Abs. 1 StPO werden Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide, die nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung gefällt worden sind, Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht nach neuem Recht beurteilt. Das im vorliegenden Fall angefochtene Urteil datiert vom 26. März 2012, weshalb die neue Strafprozessordnung Anwendung findet.