D. Mit Replik vom 13. Juli 2012 stellte der Beschuldigte den Antrag, er sei unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates freizusprechen. E. Die Staatsanwaltschaft hielt mit Duplik vom 25. Juli 2012 an ihrem Rechtsbegehren gemäss Stellungnahme vom 5. Juni 2012 fest. F. Mit Verfügung vom 23. Juli 2012 ordnete der Präsident des Kantonsgerichts Basel- Landschaft, Abteilung Strafrecht, das schriftliche Verfahren an. Erwägungen