47 StGB sowie Art. 106 StGB. Ferner wurden die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 7'427.75 (inklusive den Expertisekosten von CHF 3'948.75) dem Beschuldigten auferlegt. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen.