„1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung OK/WK, vom 1. Februar 2011 der Bevorzugung eines Gläubigers schuldig erklärt und verurteilt Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 210.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 500.--,