Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil der Strafgerichtspräsidentin Basel-Landschaft vom 14. November 2011, auszugsweise lautend: „1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 1. Februar 2011 der Anstiftung zur Bevorzugung eines Gläubigers schuldig erklärt und verurteilt