dies sei seine Bedingung für die Annahme des Auftrages gewesen. Die Vereinbarung betreffend Übereignung der Fahrzeuge sei dann gleichzeitig mit der Mandatsübernahme geschlossen worden. Dies alles sei aber erst geschehen, nachdem er sich drei Tage zuvor mit D.____ hingesetzt und die Situation des Unternehmens betrachtet habe. Er habe sodann erkannt, dass die Firma über CHF 3'000'000.00 Schulden habe, und gab wörtlich zu Protokoll: „Man hätte sie nicht mehr retten können“. Er habe H.____ seine Meinung mitgeteilt und erst dann habe diese ihm das Mandat angeboten (act. 10.01.046).